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   BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23 (5 B 15.23)   

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https://dejure.org/2023,28745
BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23 (5 B 15.23) (https://dejure.org/2023,28745)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2023 - 5 B 21.23 (5 B 15.23) (https://dejure.org/2023,28745)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2023 - 5 B 21.23 (5 B 15.23) (https://dejure.org/2023,28745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.07.2023 - 5 B 15.23
    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. Juli 2023 - 5 B 15.23 - wird verworfen.

    Der Senat entnimmt der Eingabe des Klägers vom 26. Juli 2023, soweit in ihr ein prozessual relevantes Begehren enthalten ist, dass er mit dieser den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ... und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ... wegen des Besorgnisses der Befangenheit ablehnt und eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Beschluss des Senats vom 13. Juli 2023 - 5 B 15.23 - rügen will.

    Soweit der Kläger seine Ablehnungsgesuche auch dahin verstanden wissen möchte, dass sie (auch) darauf gerichtet sind, den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ... und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ... von der Entscheidung über seine Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2020 - 98 F 20.23 8 - auszuschließen, ergibt sich die Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche auch daraus, dass das Beschwerdeverfahren 5 B 15.23 durch Beschluss vom 13. Juli 2023 - wie nachfolgend dargelegt wird - rechtskräftig abgeschlossen ist.

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ... ist, soweit es der Antragsteller nur auf die erhobene Anhörungsrüge bezogen wissen möchte, schon deshalb offensichtlich unzulässig, weil dieser Richter gemäß der derzeit geschäftsplanmäßigen Besetzung des Senats nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Anhörungsrügeverfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 142, 1 Rn. 12 und Kammerbeschluss vom 28. Oktober 2022 - 2 BvR 1473/22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise unter Mitwirkung abgelehnter Gerichtspersonen verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt oder sonst offensichtlich unzulässig ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 5 und vom 11. Oktober 2022 - 9 A 3.22 <9 A 12.21 > - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Die gesetzlichen Regelungen über den anwaltlichen Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 4 VwGO; s. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 11 Rn. 5 m. w. N. und vom 15. September 2021 - 5 B 27.21 <5 B 21.21 > - Rn. 1).
  • BVerwG, 11.10.2022 - 9 A 3.22

    Verwerfung der Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise unter Mitwirkung abgelehnter Gerichtspersonen verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt oder sonst offensichtlich unzulässig ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 5 und vom 11. Oktober 2022 - 9 A 3.22 <9 A 12.21 > - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 28.10.2022 - 2 BvR 1473/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mit unzulässigen Ablehnungsgesuchen sowie

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ... ist, soweit es der Antragsteller nur auf die erhobene Anhörungsrüge bezogen wissen möchte, schon deshalb offensichtlich unzulässig, weil dieser Richter gemäß der derzeit geschäftsplanmäßigen Besetzung des Senats nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Anhörungsrügeverfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 142, 1 Rn. 12 und Kammerbeschluss vom 28. Oktober 2022 - 2 BvR 1473/22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 43.06

    Möglichkeit der Richterablehnung nach Abschluss eines rechtskräftigen Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, auf das sich ein Ablehnungsgesuch bezieht, ist für die Ablehnung einer Gerichtsperson kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 <4 B 35.06 > - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 08.05.2006 - 4 B 35.06

    Zurückweisung der Anhörungsrüge des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
    Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, auf das sich ein Ablehnungsgesuch bezieht, ist für die Ablehnung einer Gerichtsperson kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 <4 B 35.06 > - juris Rn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2023 - 3 M 80/23

    Grenzabstandswahrung bei Aufschüttungen und einem Dachüberstand von mehr als 50

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 7. Februar 2023 - 5 B 21/23 HGW - geändert; der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung vom 19. September 2022 in der Gestalt des Nachtrags vom 8. Dezember 2022 und des Widerspruchsbescheids vom 12. Dezember 2022 wird abgelehnt.
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